Mitmachen
Spenden
Wenn Sie sich für eine Spende entschieden haben, können Sie mit oder ohne Angabe Ihres Lieblingsprojekts im Verwendungszweck Ihre Spendensumme auf das Konto der Stiftung Berliner Sparkasse überweisen.
Uns ist besonders wichtig, dass Ihre Spende voll und ganz den Projekten und damit den Menschen vor Ort zugutekommt. Deshalb erreicht jeder Cent Ihrer Spende oder Zustiftung zu 100% sein Ziel.Wie bei jeder Spende können Zuwendungen in Höhe von bis zu 20% Ihres Gesamteinkommens steuerlich geltend gemacht werden. Auf eine Zuwendungsbestätigung kann laut Einkommenssteuer-Durchführungsverordnung verzichtet werden, wenn Ihre Spende 300€ nicht übersteigt. Hier reicht als Zahlungsnachweis in der Regel eine Kopie Ihres Kontoauszugs. Sollten Sie eine abweichende Spendenquittung benötigen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an stiftung@berliner-sparkasse.de.
Zustiften
Jeder kann Stifterin oder Stifter werden. Mit jeder Summe gestalten Sie langfristig das Gemeinwesen in Berlin mit.
Sie können Ihren eigenen Fonds unter dem Dach der Stiftung Berliner Sparkasse - von Bürgerinnen und Bürgern für Berlin errichten. Sie bestimmen den Namen Ihres Stiftungsfonds und legen fest, welchem gemeinnützigen Zweck die jährlichen Erträge zugeführt werden sollen.
Falls Sie beabsichtigen, Ihr Vermögen oder einen Teil Ihres Vermögens einem gemeinnützigen Zweck zukommen zu lassen, können Sie dies zu Gunsten der Stiftung Berliner Sparkasse - von Bürgerinnen und Bürgern für Berlin tun. Sie können die Stiftung Berliner Sparkasse - von Bürgerinnen und Bürgern für Berlin als Erbin oder Vermächtnisnehmerin im Testament einsetzen und so eine Zustiftung leisten, einen Stiftungsfonds oder eine Stiftung von Todes wegen errichten.